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Schulen ans Internet

Fast alle Schulen im Kanton Schwyz profitieren heute vom kostenlosen Internetzugang der Swisscom. Seit Anfang 2002 beteiligt sich der Kanton Schwyz am Projekt «Schulen ans Internet» von Swisscom und hat drei Bildungsnetze für die Schulen aufgebaut, welche durch Firewalls geschützt sind. Inzwischen können mehr als 120 Schulen aller Stufen im Kanton Schwyz von einem breitbandigen und kostenlosen Zugang zum Internet profitieren.

Anmeldung Schulen

Schulen können ein Sponsoring-Antragsformular für den Anschluss an eines der beiden kantonalen Bildungsnetze bei Marco Wanner beziehen und einreichen. Beachten Sie, dass die Aufschaltung des Internetanschlusses ca. 8-10 Wochen (ab Eingang des Antrags) dauert. Reichen Sie darum Sponsoringanträge (z.B. bei einem neuen Schulgebäude) möglichst frühzeitig ein.

Antragsformulare

«Extra»-Anschlüsse mit höherer Bandbreite

Für Schulen, die einen schnelleren Internetanschluss (als 6000/600 Kbit/s) brauchen, können einen sog. Extra-Internetanschluss über VDSL- (bis 24/6 MBit/s) oder Glasfaser (bis zu 50/10 MBits/s) bei der Swisscom beziehen.
Dabei gilt es zu beachten, dass bei diesen «Extra»-Anschlüssen die Sicherheitsleistungen (Secure Pop und Web Content Screening) nicht mehr von der Swisscom kostenlos übernommen werden. Diese Sicherheitsleistungen müssen von den Schulen selbst sichergestellt werden. Im Kanton Schwyz können die Schulen entscheiden, ob sie das Sicherheitsangebot von Swisscom nutzen wollen, oder ob sie die Sicherheitsleistungen (Firewall und allenfalls ein Content-Filter) extern bei einer professionellen IT-Firma einkaufen. Entscheidet sich eine Schule für eine eigenständige Sicherheitslösung (bei einer frei gewählten IT-Firma), so hat sie gewisse minimale Sicherheitsanforderungen zu erfüllen und ihre Verantwortlichkeit schriftlich zu unterzeichnen.

Digitalisierung des Unterrichts - Ausbau des Swisscom-Angebots

Immer mehr Schulen statten ihre Schüler mit Notebooks oder Tablets aus, immer mehr Lehrmittel sind ausschliesslich digital erhältlich. In Zusammenarbeit mit Schweizer Schulen erweitert Swisscom darum ihr Angebot «Schulen ans Internet» massiv - und ermöglicht ganz neue Formen des Lernens. Gerade im Bereich der Geschwindigkeit stehen den Schulen nun ganz andere Möglichkeiten offen. Ebenfalls gratis zur Verfügung gestellt wird die Möglichkeit für Video Conferencing und das digitale Aufgabenbuch («Helloclass»). Besonders attraktiv sind die Angebote da die Datenhaltung in der Schweiz ist. Mehr Informationen… (Swisscom)

Internetanschluss für Kindergärten

Alle Kindergärten im Kanton Schwyz können von einem SAI «Standard»-Internetanschluss profitieren (xDSL Branch Access bis max. 6000/600 KBit/s). Den Kindergärten wird dabei das bestehende, kostenlose Sicherheitsangebot (Firewall- und Filter-Lösung) angeboten.

Kosten

Keine Anschlussgebühr

Der Anschluss einer Schule der Primar- oder Sekundarstufe I und II ans kantonale Bildungsnetz ist kostenlos. Swisscom übernimmt nicht nur die monatlichen Internet-Zugangsgebühren, sondern auch die einmalige Anschlussgebühr für alle Schulen der Volksschulstufe.

Schulinterne Vernetzung und Elektrikerarbeiten

Für die schulinterne Vernetzung der Computer und die schuleigene Firewall ist jeder Schulträger selber zuständig. Ebenso sind die Installationsarbeiten der Elektriker durch die Schule selbst zu bezahlen. Da die Swisscom den im Antragsblatt aufgeführten Elektrikern die Aufträge direkt erteilt, kann es hier zu Missverständnissen kommen. Informieren Sie unbedingt Ihren Elektriker, dass er die Rechnung für diese Arbeiten Ihrer Schule und nicht an der Swisscom oder dem Kanton zukommen lässt.

Dienstleistungen

Zusätzlich fallen durchschnittlich für die Dienstleistungen der KSSI einmalig ca. CHF 60.– pro Schule an.

Security

Kosten für eine eigene professionelle Security-Lösung (Firewall und Filter) fallen bei Schulen mit einem «Extra»-Anschluss an, die das Spezial-Angebot der Swisscom (für Firewall und Web Content Screening) in Anspruch nehmen.

Vertragsdauer

Die Swisscom hat ihren Sponsoringvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und sieht ihrerseits eine 3-jährige Kündigungsdauer vor. Das bedeutet, dass alle Schulen bei einer (nicht zu erwartenden) Kündigung durch Swisscom weitere drei Jahre kostenlos den Internetanschluss nutzen können. Für Schulen ihrerseits gilt eine Kündigungsfrist von 30 Tagen.

Koordinationsstelle «Schulen ans Internet» Kanton Schwyz (KSSI)

Im Kanton Schwyz wird die technische Kontaktstelle durch die Firma ISE AG Informatik Solutions Einsiedeln betrieben. Die Aufgaben der KSSI sind:

  • Technische Kontaktstelle: Die KSSI tritt gegenüber Swisscom als alleiniger Ansprechpartner für alle technischen Belange auf und ist auch alleiniger Ansprechpartner für die Schulen bei technischen oder betrieblichen Störungen. Für die technischen Supporter der Schulen bedeutet dies, dass sie bei Schwierigkeiten nicht direkt mit Swisscom Kontakt aufnehmen können, sondern sich stets an die KSSI wenden müssen.
  • Technische Auskunftsstelle für Schulen in der Evaluationsphase: Die KSSI tritt gegenüber interessierten Schulen als Beratungsstelle für die technischen Vorabklärungen des Anschlusses auf.
  • Koordination des Internet-Anschlusses: Für neue Schulen übernimmt die KSSI Arbeiten hinsichtlich der Anbindung des Swisscom-Routers und des vorbereitenden Schulnetzwerkes. Für den Aufbau des Schulnetzwerkes und die notwendige Hausinstallation ist jedoch nicht die KSSI zuständig.
  • Hotline-Betrieb: Die KSSI unterhält einen Hotline-Betrieb (Helpdesk), der für die Schulen als Kontaktstelle bei Störungen dient. Störungsmeldungen werden entgegengenommen, analysiert und allenfalls der Swisscom weitergeleitet. Anschliessend vermittelt die KSSI bei der Bearbeitung der Störung zwischen der betroffenen Schule und Swisscom. Der Telefonsupport ist von Montag bis Freitag von 7.00 bis 21.00 Uhr und am Samstag von 8.00 bis 12.00 Uhr unter der Nummer 055 418 84 40 erreichbar.

Der Kanton beteiligt sich finanziell an den allgemeinen Kosten der KSSI. Die spezifischen Leistungen der KSSI für die Schulen, namentlich der telefonische Support und der Support vor Ort, werden jedoch nicht vom Kanton übernommen und sind dementsprechend kostenpflichtig.

Pädagogische Verantwortung (Kinder- und Jugendschutz)

Mit dem Internetzugang können auch problematische Inhalte ihren Weg ins Klassenzimmer finden. Beleidigungen, Gewaltdarstellungen, Rassismus und Pornografie haben in der Schule aber nichts zu suchen.
Die Schulen sind für die Nutzung des Internets und für die Einhaltung der einschlägigen Jugendschutzvorschriften, namentlich des Art. 197 StGB, verantwortlich (vgl. Verantwortlichkeitserklärung). Jede Schule muss geeignete Massnahmen pädagogischer und technischer Art ergreifen und den Zugang zum Internet für ihre Schülerinnen und Schüler regeln.
Obschon im Bildungsnetz der Swisscom die Kategorien «Gewaltverherrlichung», «Pornografie» und «Rassismus» gefiltert werden, muss jede Schule das potentielle Problem in erster Linie pädagogisch angehen, indem die Lehrpersonen klare Regeln aufstellen, ihre Aufsichtspflicht wahrnehmen und die Einhaltung der Benutzungsvorschriften kontrollieren. Gleichzeitig sollen auch die Möglichkeiten und Gefahren des Internets im Unterricht thematisiert werden.

Die Schule ist für den Inhalt der Informationen (Daten, Bilder, Sprache) verantwortlich, die sie oder Dritte durch die gesponserte Verbindung übermitteln oder bearbeiten lassen. Insbesondere die folgenden rechtswidrigen Informationsinhalte dürfen nicht über den gesponserten Anschluss der Schule verbreitet werden bzw. abrufbar sein:

  • Gewaltdarstellungen im Sinne von Art. 135 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB).
  • Pornografische Schriften, Bildaufnahmen und Darstellungen im Sinne von Art. 197 Ziff. 1 und 3 StGB.
  • Rassendiskriminierung im Sinne von Art. 261bis StGB.
  • Aufrufe zur Gewalt im Sinne von Art. 259 StGB.
  • Anleitungen oder Anstiftung zu strafbarem Verhalten oder dessen anderweitige Förderung.
  • Unerlaubte Glücksspiele (insbesondere im Sinne des Lotteriegesetzes).
  • Informationen, die Urheberrechte oder andere Immatrialgüterrechte Dritter verletzen.

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